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   VG Hannover, 12.12.2000 - 7 A 3301/00   

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https://dejure.org/2000,25019
VG Hannover, 12.12.2000 - 7 A 3301/00 (https://dejure.org/2000,25019)
VG Hannover, Entscheidung vom 12.12.2000 - 7 A 3301/00 (https://dejure.org/2000,25019)
VG Hannover, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 7 A 3301/00 (https://dejure.org/2000,25019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erziehungsurlaub; Kündigungszustimmung unter Formulierung einer "Bedingung"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs 1 S 2 BErzGG; § 18 Abs 1 S 3 BErzGG
    Auflage; Bedingung; besonderer Fall; Ermessen; Erziehungsurlaub; Kündigung; Kündigungsschutz; Nebenbestimmung; Wirksamkeit; Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

    Auszug aus VG Hannover, 12.12.2000 - 7 A 3301/00
    Ein "besonderer Fall" ist anzunehmen, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen des sich im Erziehungsurlaub befindenden Arbeitnehmers (unter dem im Folgenden genauso auch eine Frau zu verstehen ist) hinter die des Arbeitgebers rechtfertigen (seit BVerwG, Urt. v. 18. August 1977 - 5 C 8.77 -, Buchh. 436.4 § 9 MuSchG Nr. 5).

    Da aber die wesentliche Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis die Zahlung von Lohn als Gegenleistung für vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeit ist, bewirkt eine Betriebsstilllegung, dass eine wesens- und sinngerechte Fortsetzung der Rechtsbeziehungen aus tatsächlichen Gründen unmöglich wird (BVerwG, Urt. v. 18. August 1977, a.a.O.).

    Demgegenüber dient der normierte Kündigungsschutz nicht der Versorgung des Arbeitnehmers (so bereits BVerwG unter Bezugnahme auf das BAG zum Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz, Urt. v. 18. August 1977, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 29.04.2005 - 5 K 642/00

    Voraussetzungen der Annahme eines Repräsentationseigenverbrauchs nach § 1 Abs. 1

    Auszug aus VG Hannover, 12.12.2000 - 7 A 3301/00
    Eine Anfechtungsklage, gerichtet auf Aufhebung des in dem Bescheid vom 4. Februar 2000 aufgenommenen Zusatzes, dass die Kündigung nur unter der Bedingung ihrer Wirksamkeit frühestens zum Ende des Erziehungsurlaubs der Beigeladenen zugelassen werde, kommt nicht in Betracht (a.A. in einem vergleichbaren Fall VG Koblenz, Urt. v. 31. August 2000 - 5 K 642/00.KO - ohne allerdings die Wahl der Klageart zu begründen).
  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03

    Erziehungsurlaub, Kündigung

    Diese Verwaltungsvorschriften regeln nur die Ermessensausübung durch die zuständige Behörde, wobei insbesondere bei der Betriebsstilllegung fraglich ist, ob nicht in derartigen Fällen das Ermessen grundsätzlich dahingehend reduziert ist, dass eine Anwendung des § 6 der Verwaltungsvorschriften (Bedingung, dass die Kündigung bis zum Ende des Erziehungsurlaubs ausgesprochen wird) ausscheidet (vgl. VG Hannover 12. Dezember 2000 - 7 A 3301/00 -).
  • VG München, 24.07.2008 - M 15 K 07.1847

    Sonderkündigungsschutz während des Erziehungsurlaubs

    Die erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte gehen wohl überwiegend von der grundsätzlichen Berücksichtigungsfähigkeit bzw. einer Pflicht zur Berücksichtigung im Rahmen der Ermessensentscheidung aus (so VG München: Urteil v. 29. Mai 2008, Az.: M 15 K 07.245; Beschluss v. 16.01.2008, Az.: M 18 K 07.3880; Urteil v. 21.06.2006; M 18 K 06.1335; Urteil v. 10.11.2006, Az.: M 6a K 05.3450, in juris; Urteil des VG Augsburg v. 16.02.2007, Az.: Au 3 K 06.1002, in juris) Bei den entgegenstehenden Entscheidungen des VG Hannover (Urteile v. 12.12.2000, Az.: 7 A 3301/00 und 7 A 2744/00) ist zu beachten, dass die dort zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 54, 276 - 285) zu § 9 MuSchG ergangen ist, wo die zu Grunde liegende Situation dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitgeber für finanzielle Zuwendungen an die Arbeitnehmer ohne Gegenleistung zu sorgen hat.
  • VG München, 29.05.2008 - M 15 K 07.245

    Zulassung der Kündigung zum Ende der Elternzeit zur Aufrechterhaltung des

    Die erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte gehen wohl überwiegend von der grundsätzlichen Berücksichtigungsfähigkeit bzw. einer Pflicht zur Berücksichtigung im Rahmen der Ermessensentscheidung aus (so VG München: Beschluss vom 16.01.2008, Az.: M 18 K 07.3880; Urteil v. 21.06.2006; M 18 K 06.1335; Urteil v. 10.11.2006, Az.: M 6a K 05.3450, in juris; Urteil des VG Augsburg v. 16.02.2007, Az.: Au 3 K 06.1002, in juris) Bei den entgegenstehenden Entscheidungen des VG Hannover (Urteile v. 12.12.2000, Az.: 7 A 3301/00 und 7 A 2744/00) ist zu beachten, dass die vom Gericht angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 54, 276 - 285 (Urt. v. 18.08.1977, Az.: V C 8.77, in juris) zu § 9 MuSchG ergangen ist, bei dem die zu Grunde liegende Situation dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitgeber hier für finanzielle Zuwendungen an die Arbeitnehmer ohne Gegenleistung zu sorgen hat.
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